Haus & Grund Aschaffenburg vertritt die Interessen der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Aschaffenburg und Umgebung.
Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Rauchwarnmelder können Leben retten! Aus diesem Grund hat sich der bayerische Gesetzgeber entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen.Schlaf- und Kinderzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden. Weiterlesen...
Das aktuelle Urteil

BGH: Keine Duldung von Musikunterricht in Mietwohnung
Mit seinem Urteil vom 10.4.2013, Az.: VIII ZR 213/12, bisher nur als Pressemitteilung veröffentlicht, hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung bestätigt, nach der bei geschäftlichen Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art, die nach außen in Erscheinung treten, eine Nutzung vorliegt, die der Vermieter in ausschließlich zu Wohnzwecken angemieteten Räumen ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss.
Vermieter könnten allerdings im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, eine Erlaubnis zur teilgewerblichen Nutzung zu erteilen, wenn von der beabsichtigten Nutzung keine weitergehenden Einwirkungen auf die Mietsache oder die übrigen Hausbewohner ausgehen als bei einer üblichen Wohnnutzung. Dies sei bei Gitarrenunterricht an drei Werktagen für etwa zwölf Schüler jedenfalls nicht mehr der Fall.
Damit bestätigte der BGH die Kündigung des Vermieters. Dieser hatte das Mietverhältnis außer-ordentlich (gemäß § 563 Abs. 4 BGB) gekündigt und gab zur Begründung an, dass der Mieter über mehrere Jahre hinweg (als Mitbewohner der verstorbenen Mieterin) ohne seine Erlaubnis Gitarrenunterricht erteilt und die Wohnung damit entgegen dem vertraglichen Nutzungszweck gewerblich genutzt habe. Wegen des durch den Unterricht verursachten Lärms sei es zu den für den Hausfrieden unzumutbar beeinträchtigenden Streitigkeiten mit anderen Mietern gekommen.



