Rauchwarnmelderpflicht in Bayern
Mittwoch, 4. Januar 2012
Rauchwarnmelder können Leben retten! Aus diesem Grund hat sich der bayerische Gesetzgeber entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen.Schlaf- und Kinderzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.
Für Neubauten ist diese Regelung zu beachten, sofern mit ihrer Errichtung nach dem 1. Januar 2013 begonnen wurde. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2017. Die Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft obliegt nach bayerischem Landesrecht dem Nutzer der Wohnung, das heißt den jeweiligen Bewohnern – den Mietern.
Wollen Sie mehr wissen? Lesen Sie unser Infoblatt und laden Sie es sich herunter. Für Mitglieder der bayerischen Haus&Grund-Vereine halten die Geschäftsstellen der Vereine Hinweisblätter bereit, die an die Mieter weitergegeben werden können.
Download des Infoblattes hier


