Aktuell

Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Mittwoch, 4. Januar 2012

Rauchwarnmelder können Leben retten! Aus diesem Grund hat sich der bayerische Gesetz­geber entschlossen, eine Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen einzuführen.Schlaf- und Kin­derzimmern sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mind. einem Rauchwarnmelder ausgestattet werden.

Für Neubauten ist diese Regelung zu beachten, sofern mit ihrer Errichtung nach dem 1. Januar 2013 begonnen wurde. Für Bestandsgebäude gilt eine Nachrüstfrist bis zum 31. Dezember 2017. Die Pflicht zur Sicherung der Betriebsbereitschaft obliegt nach bayerischem Landesrecht dem Nutzer der Wohnung, das heißt den jeweiligen Bewohnern – den Mietern.

Wollen Sie mehr wissen? Lesen Sie unser Infoblatt und laden Sie es sich herunter. Für Mitglieder der bayerischen Haus&Grund-Vereine halten die Geschäftsstellen der Vereine Hinweisblätter bereit, die an die Mieter weitergegeben werden können.

Download des Infoblattes hier

Links:

www.haus-und-grund-bayern.de/online-shop/sicherheits-und-brandmeldetechnik.html

Kontakt

Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg u. Umgebung
e. V.

Dalbergstr. 9-11
63739 Aschaffenburg
Tel.: 06021/2 26 83
Fax.:  06021/1 39 19
E-Mail: verein@remove-this.hug-aschaffenburg.de

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Haus & Grund-Positionen zur Bundestagswahl 2013

77 Prozent des Wohnungsbestandes in Deutschland stehen im Eigentum privater Haus- und Wohnungseigentümer, seien es selbstgenutzte oder vermietete Immobilien.

Die Erläuterungen unserer Positionen sind der Beitrag von Haus & Grund Deutschland zu einer umfassenden wohnungspolitischen Diskussion, die wir mit allen relevanten Akteuren in diesem Politikfeld in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages führen möchten.
Positionen zu den Themen:

  • Mietrecht   
  • Klimapolitik   
  • Steuern und Abgaben   
  • Stadtentwicklung

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